Sich „konstruktiv verhalten“ heißt, ernst genommen zu werden

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Stellungnahme von ehemaligen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beraterkreises der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

In den letzten Tagen haben die Medien im In- und Ausland die Rücktritte von fünf Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beraterkreises der Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) – darunter die unsrigen – aufgegriffen und kommentiert. (Mittlerweile ist ein weiterer Rücktritt eines ausländischen Beiratsmitglieds hinzugekommen.) Daraufhin hat in der Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ vom 3. Juli 2015 die Vorsitzende des Stiftungsrates, Frau Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), in einem Interview zu diesen Rücktritten Stellung genommen. Die Unterzeichneten, sämtlich ehemalige Mitglieder des Beraterkreises, haben die diesbezüglichen Worte der Stiftungsratsvorsitzenden mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Das gilt insbesondere für die Feststellung von Frau Grütters, der Beraterkreis sei „an der Auswahl“ des neuen Direktors der SFVV angemessen „beteiligt“ gewesen, weshalb sie es als „äußerst bitter“ bewerte „das einige jetzt Öl ins Feuer gießen“. Daran wird der Vorwurf der Illoyalität und Destruktivität geknüpft: „Hätten sie sich der Sache verschrieben“, so die CDU-Politikerin, „würden sie sich konstruktiv verhalten“. Dass sie womöglich selber bei der von Unions- und Vertriebenenvertretern dominierten Wahl eine „Parteibrille“ getragen haben könnte, suchte die Ministerin mit dem Hinweis zu dementieren, der unter ihrer Leitung Gewählte habe „als Direktor des Gerhart-Hauptmann-Hauses in Düsseldorf“ nicht nur administrative „Leitungserfahrung“, sondern sei auch „als Wissenschaftler (…) genauso qualifiziert wie andere Bewerber“.

Diese öffentliche Attacke der Staatsministerin können wir nicht unwidersprochen lassen. Da wir der Öffentlichkeit die Gründe für unsere Rücktritte schulden, die bislang in den Erklärungen von Frau Grütters im „Spiegel“ und zuvor am 30. Juni im „Deutschlandradio Kultur“ nur unvollständig oder sogar verzerrend zur Sprache gebracht worden sind, möchten wir bestehende Unklarheiten ausräumen und zugleich einige Unrichtigkeiten in der Darstellung von Frau Grütters korrigieren versuchen. Das gilt etwa für die Antwort der Ministerin auf die Frage, ob die Rücktritte auch etwas damit zu tun hätten, dass die Zurückgetretenen den Kurs der Stiftung nicht mehr hätten mittragen können. Die Ministerin hat im Rundfunkinterview erklärt, dieser Eindruck habe sich ihr „nicht vermittelt“, obgleich sie im selben Atemzug Passagen aus internen Rücktrittsschreiben zitierte, in denen sehr wohl auch inhaltliche Besorgnisse zum Ausdruck gebracht worden waren.

Nachstehend sprechen wir die Wahl des neuen Direktors der Stiftung, die Beteiligung des Wissenschaftlichen Beraterkreises daran und schließlich der Geburtsfehler der Stiftung an, der immer wieder zu Problemen führt und – so ist mittlerweile unsere aus Erfahrung gewonnene Überzeugung – auch in Zukunft unvermeidlich zu Problemen führen wird.

In allgemeiner Form war die angemessene Beteiligung des wissenschaftlichen Beraterkreises an der Wahl einer neuen Leitungspersönlichkeit von der Staatsministerin schon in ihrer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2014 zugesichert worden. In der Folgezeit blieben jedoch mehrere Versuche des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beraterkreises, Prof. Dr. Stefan Troebst, seitens des Ministeriums eine Antwort auf die entscheidende Frage zu erhalten, wie diese Beteiligung konkret aussehen sollte, lange unbeantwortet – auch nachdem der Beraterkreis auf seiner Sitzung vom 6. März 2015 seine Mitwirkung in dieser wichtigen Angelegenheit einstimmig empfohlen hatte. Der Beraterkreis erfuhr erst am 5. Juni 2015 von einer auf den 17. Juni angesetzten Sitzung der vom Stiftungsrat eingesetzten Findungskommission; desgleichen dass zwei Vertreter des Beraterkreises an dieser Kommissionssitzung als „Zuhörer“ würden teilnehmen können. Dies jedoch nicht nur ohne Stimmrecht, sondern sogar ohne das Recht, die eingeladenen sechs Bewerberinnen und Bewerber befragen zu können. Wie Staatsministerin Grütters zu ihrer nachträglichen Einschätzung im „Deutschlandradio Kultur“ kommt, dass die Vertreter des Beraterkreises sich „vollumfänglich“ hätten „einbringen“ können, bleibt ihr Geheimnis.

Wie auf der von Frau Grütters persönlich geleiteten Sitzung der Findungskommission bekannt wurde, hatte ein Beamter des Kulturstaatsministeriums aus den über 40 Bewerbungen vorab neun zur Präsentation selektiert. Auf Bitten der Stiftungsratsvorsitzenden Ministerin Grütters wurde diese Zahl der Übersichtlichkeit wegen auf vier reduziert. Auf Drängen eines Stiftungsrats- und Findungskommissionsmitglieds hin wurde jedoch ein weiterer Bewerber auf die Liste gesetzt – mit der Folge, dass daraufhin auch noch eine weibliche Bewerberin in die engere Wahl kam. Diese sechs Personen, ausgewählt nach Kriterien, welche die Vertreter des Wissenschaftlichen Beraterkreises nur schwer nachvollziehen konnten, stellten sich sodann der Findungskommission vor. Bei dieser mäandernden Vorauswahl wurde die Wissenschaftliche Expertise des Beraterkreises vom Hause Grütters zu keiner Zeit in Anspruch genommen, obwohl die vom selben Ministerium formulierte Stellenausschreibung ausdrücklich „vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit der Thematik Zwangsmigrationen, Flucht und Vertreibung, möglichst auch im internationalen Kontext“, als eine wichtige Anforderung benannt hat. Weder im Stiftungsrat noch in dessen Findungskommission waren und sind sonstige Wissenschaftler vertreten.

Die Findungskommission hat dann zwei Kandidaten für eine persönliche Präsentation vor dem gesamten Stiftungsrat ausgewählt, welcher die Entscheidung über den neuen Direktor der Stiftung zu treffen hatte. Während dieser Sitzung des Stiftungsrates am 29. Juni 2015 waren die beiden Vertreter des Wissenschaftlichen Beraterkreises wiederum anwesend, ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht anwesend. Beide haben ein eindeutiges Votum abgegeben, mussten dann aber auf Aufforderung der Ministerin die Sitzung vorzeitig verlassen, so dass sowohl Diskussion als auch Abstimmung über die Kandidaten ohne Anwesenheit von Mitgliedern des Beraterkreises stattfanden. Dabei bestimmt das für die Stiftung grundlegende Bundesgesetz in Paragraph 19 ausdrücklich, dass der Vorsitzende des Beraterkreises an sämtlichen Sitzungen des Stiftungsrates teilnimmt. Von einem Teilausschluss bei Abstimmungen ist im Gesetz nicht die Rede.

Über die von der Ministerin in ihrem „Spiegel“-Interview angesprochene Verwaltungserfahrung des am 29. Juni von der Stiftungsratsmehrheit gewählten Historikers Winfrid Halder maßen wir uns kein Urteil an; dass er mit dem Düsseldorfer „Gerhart-Hauptmann-Haus“ (dort früher bekannt unter dem Namen „Haus des deutschen Ostens“) eine nach Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes vom Hause Grütters finanzierte Einrichtung leitet, ist unbestritten. Deutlich zu widersprechen ist jedoch der von Frau Grütters im „Spiegel“ geäußerten Wertung, „als Wissenschaftler“ sei der vom Stiftungsrat Gewählte „genauso qualifiziert wie andere Bewerber“. Dabei geht es nicht um formale Qualifikationen wie Promotion oder Habilitation; diese sind mit sachfremden Arbeiten über katholische Kirchenvereine im 19. Jahrhundert und zur sächsischen Wirtschaftsverwaltung nach 1945 vorhanden.

Es geht vielmehr um als Wissenschaftler nachweislich erworbene und vermittelte Kenntnisse zum Kernthema der Stiftung – Flucht und Vertreibung der Deutschen nach 1945 und deren Integration in Bundesrepublik und DDR – und zu mit Blick auf die internationale Bedeutung der Stiftung ebenfalls erforderliche Kenntnissen zur europäischen Dimension dieses Kernthemas. Diese inhaltliche Qualifikation, auf die es hier ankommt, vermag innerhalb der Gremien der Stiftung Flucht Vertreibung Versöhnung niemand besser zu beurteilen als die im Beraterkreis versammelten deutschen und internationalen Fachwissenschaftler. Und hier kann – wie unterdessen auch in der Zeitung „Die Welt“ festgestellt wurde – durch Internetrecherchen etwa in der Deutschen Nationalbibliothek jeder Interessierte jederzeit feststellen, dass der Gewählte diesbezüglich kaum etwas vorzuweisen hat. Insofern sollte die Staatsministerin, statt Nebelkerzen zu werfen, gegenüber der Öffentlichkeit eingestehen, dass nachgewiesene wissenschaftliche Vorerfahrungen bei der Wahl des Stiftungsrates nicht ausschlaggebend gewesen sein können. Zugleich sollte sie über die wirklich maßgeblichen Kriterien der Wahlentscheidung offen und ehrlich Auskunft geben.

Die nunmehrige Abstimmung im Stiftungsrat mit dem Ergebnis der Wahl eines Historikers ohne bisherige deutschlandweite, geschweige denn europäische Ausstrahlung macht den strukturellen Geburtsfehler der Stiftung aufs Neue schlagartig deutlich. Im Stiftungsrat sitzen – was in der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer präsent ist – mit sechs Vertretern des Bundes der Vertriebenen deutlich mehr Funktionäre eines einzigen Interessenverbandes als Vertreter des gesamten deutschen Volkes, das hier durch lediglich vier Bundestagsabgeordnete der Koalitionsparteien vertreten ist. Entsprechend großen Einfluss übt der Block der BdV-Vertreter bei allen Entscheidungen des Stiftungsrates aus. Solange dieser Geburtsfehler nicht behoben wird, wird es in dieser Stiftung immer wieder zu Konflikten und Turbulenzen kommen. Denn genauso lange wird die Stiftung eher die Filiale einer einzelnen Interessengruppe, also eine Gedenkstätte von Vertriebenen für Vertriebene, gar von Vertriebenenfunktionären für Mitglieder von Vertriebenenverbänden sein als ein auf damalige wie heutige Fluchtbewegungen und Vertreibungen bezogener Lern- und Erinnerungsort von Deutschen und anderen Europäern.

Die Antwort der Ministerin auf die Frage des „Spiegels“, ob die gesetzlich geregelte Festschreibung der überproportionalen Vertretung des BdV im Stiftungsrat dem Stiftungszweck angemessen sei, bietet diesbezüglich immerhin einen Hoffnungsschimmer: „Das ist eine interessante Grundsatzfrage, die wir in der Tat zu klären haben.“ Das sollten wir in der Tat umgehend tun.

 

Prof. Dr. Piotr Madajczyk, Institut für politische Studien der Polnischen Akademie der Wissenschaften
Prof. Dr. Krzysztof Ruchniewicz, Universität Wrocław
Prof. Dr. Stefan Troebst, Universität Leipzig
Prof. Dr. Michael Wildt, Humboldt-Universität zu Berlin

O autorze

Krzysztof Ruchniewicz

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  • Dein Rücktritt und auch der der anderen Kommissionsmitglieder ist nicht nur verständlich, sondern geboten gewesen. Der wissenschaftliche Beraterkreis ist damals eingesetzt worden, damit die Bundestiftung keine Vertriebenenfiliale wird, sondern eine Einrichtung des Bundes, des Parlaments und damit der deutschen Gesellschaft. Die Vertriebenenverbände haben seit je her nicht verstanden und realisiert, dass identitätsstiftende Gruppenrhetorik und wissenschaftliche Reflexion sich ausschließen. Offenbar hat, nach glaubwürdiger Aussage der zurückgetretenen Historiker Prof. Wildt, und Prof. Troebst, Prof. Ruchniewicz und Prof. Madajczyk, die Vorsitzende des Stiftungsrats, Monika Gruetters, sowohl den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beraterkreises als auch dessen Mitglieder systematisch herausgehalten und abgewürgt, um die politische Vorzugsstellung der Vertriebenenverbände – neben der ihrer Regierungspolitik – neu zu zementieren, obwohl der Beraterkreis stärker einbezogen werden und mehr Rechte bekommen sollte. Wer auf diese unglaubwürdige Art und Weise Politik macht und noch dazu den Wissenschaftler unernstes Vorgehen unterstellt, demontiert die eigene Glaubwürdigkeit. Es ist jammervoll mit anzusehen, wie gestandene Politiker die Schuld des Missmanagements abstreifen, nachdem sie den Mangel der fehlender Mitsprache anderer durch autoritäre Gesten zu überspielen versuchten. Ich kann den Rücktritt der vier, mittlerweile fünf mutigen Kollegen nur begrüßen. Dies zeigt, dass deutsche und europäische Historiker ihre Rolle in der Gewaltenteilung gefunden haben und ganz und gar nicht mehr Beschaffer für Legitimation von Regierungshandeln sind. Wer den Wissenschaftlern in so herabwürdigender Haltung zeigt, wie wenig auf ihre unabhängige Expertise gegeben wird, muss sich nicht wundern, wenn Konsequenzen folgen. Es zeigt sich überdeutlich, dass nicht nur die nationalistische Geschichts-, sondern auch die exkludierende Europapolitik der Regierung Merkel langsam an ein Ende kommt und nur noch im Regierungslager selbst als sakrosankt angesehen wird. Europa vom Leid der Deutschen nach 1945 mit aller Macht der Einseitigkeit museal zu überzeugen und gleichzeitig emotional kalt ein europäisches Nachbarland aus dem Euro und Europa zu treiben, das unter dem Zweiten Weltkrieg und den Folgen sehr hart und lange gelitten hat, ist nurmehr beschämend.

Krzysztof Ruchniewicz

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